Neue Information zur jagd- und veterinärrechtlichen Bestimmung.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 28. Februar 2018 11:10
Das Schreiben von der Unteren Jagdbehörde findet man hier.
Mitgliederversammlung der Hegegemeinschaft Wilhelminenhof / Zinow
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 03. April 2018 13:50
Einladung
Der Vorstand der Hegegemeinschaft Wilhelminenhof / Zinow lädt Sie herzlich zur Mitgliederversammlung ein.
Termin: Sonnabend, den 07.04.2018
Ort: Forstamt Neustrelitz (Wilhelminenhof)
Beginn: 9.00 Uhr Ende: ca. 12.00 Uhr
Die Anlieferung der folgenden Trophäen des Jagdjahres 2017/2018
- Rot- und Damwild (ohne Spießer)
- außergewöhnliche Gehörne des Rehwildes, sowie Waffen des Schwarzwildes
erfolgt nur am Freitag, den 06.04.2018 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Forstamt Neustrelitz.
Der Aufbau der Trophäenwand ist in Eigenverantwortung der einzelnen Planungsbereiche sicherzustellen.
Alle Trophäen (auch Unfallwild) sind zu kennzeichnen (Erleger und Jagdgebiet).
Die Trophäenwand ist nach der Hegeschau in Eigenverantwortung abzubauen.
Sollten Sie persönlich an der Teilnahme verhindert sein, bitten wir um Benennung eines Vertreters mit schriftlicher Vollmacht, aus der die Größe der bejagbaren Flächen hervorgehen muss.
Der Vertreter muss zur Beschlussfassung anwesend sein.
!!! Bitte die Wildnachweisungen für das Jagdjahr 2017/2018 unterschrieben vom Verpächter und vom Jagdausübungsberechtigten mitbringen !!! (Kann hier runtergeladen werden.)
Es besteht im gesamten Haus Rauchverbot!!!
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
gez. Reinhard Mertins
Vorsitzender der Hegegemeinschaft
Anträge zur Aufwandsentschädigung Schwarzwild
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 20. Dezember 2017 09:44
Zur Erläuterung der VwV folgende Ausführungen:
1. Für jedes im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis einschließlich 31. März 2019 erlegte Stück Schwarzwild und für den Einsatz eines leistungsgeprüften (brauchbaren) Jagdhundes bei revierübergreifender Ansitzdrückjagd im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis einschließlich 31. März 2018 wird eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro gewährt. Land und Bund sind hiervon ausgenommen.
2. Der Antrag ist bei dem Forstamt / Nationalparkamt zu stellen, in dessen Gebiet der Jagdbezirk oder der größte Teil des Jagdbezirkes liegt.
3. Der Schwarzwild-Antrag ist ein Sammelantrag, der die Strecke des Vormonats enthalten soll, und der immer in der zweiten vollen Kalenderwoche des Folgemonats beim FoA/NPA einzureichen ist. Erste Woche einer Antragstellung ist somit die Woche vom 8. bis 12. Januar 2018.
4. Dem Schwarzwild-Antrag sind beizufügen:
a) die erste Durchschrift (grün) des Wildursprungsscheines gemäß § 3 Absatz 1 der Wildhandelsüberwachungsverordnung,
b) die Pürzel der erlegten Stücke Schwarzwildes und
c) ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie (Eintragung des Jagdbezirkes im Jagdschein oder Auszug Jagdpachtvertrag). Es genügt, wenn dieser Nachweis nur bei der ersten Antragstellung erbracht wird.
5. Der Jagdhunde-Antrag ist bei dem Forstamt oder dem Nationalparkamt zu stellen, in dessen Gebiet der größte Teil der Fläche der beteiligten Jagdbezirke liegt. Dem Antrag ist als Nachweis der Brauchbarkeit des Hundes die Brauchbarkeitsbestätigung gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung in Kopie beizufügen. Für den rückwirkenden Zeitraum (1. bis 18. Dezember) reichen formlose Bestätigungen aus.
6. Beide Anträge enthalten den steuerrechtlichen Hinweis, dass die Bewilligungsbehörde einer Mitteilungspflicht an das Finanzamt unterliegt, wenn der Zahlungsempfänger von ihr mindestens 1.500 Euro im Kalenderjahr erhalten hat (Bagatellgrenze).
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Anna Leibeling
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Ministerium für Landwirtschaft
und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 240, Jagdwesen
19048 Schwerin
Tel.: 0385 588 6244
FAX: 0385 588 6637
*Der grüne Wildursprungsschein muss einen Stempel zur Trichinenuntersuchung vorweisen, falls dieser nicht vorliegt (beim Tierarzt verbleibt) ist eine Kopie der ersten Seite des Wildursprungsschein beizufügen.
*Zu klären in den zuständigen Forstämtern/Nationalparkämter wäre noch wer(FoA/NPA oder Pächter) diese nach Malchin schickt.
Die Anträge findet mann auch unter Downloads.
Einladung zur Mitgliederversammlung der WSAK MSP
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 14. November 2017 14:04
Der Vorstand der WSAK MSP lädt entsprechend § 7 Absatz 1 der am 03.03.2012 auf der Gründungsversammlung in Basepohl beschlossenen Hauptsatzung, sowie entsprechend § 27 Absatz 3, Satz 2 und Absatz 4 des Landesjagdgesetzes, alle Mitglieder der WSAK MSP zur Mitgliederversammlung ein.
Ort: 17192 Waren (Müritz), Warendorfer Strasse 18, ÜAZ
(öffentliche Parkplätze sind in unmittelbarer Nachbarschaft des ÜAZ vorhanden)
Termin: 17.02.2018 Beginn: 10.00Uhr, Einlass ab 09.30 Uhr
Gesetzliche Mitglieder der WSAK MSP sind laut § 3, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP sowie § 27, Absatz 1 des Landesjagdgesetzes, die im Kassengebiet ansässigen:
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Jagdgenossenschaften,
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Eigentümer eines Jagdbezirkes,
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Pächter oder die Benannten eines Jagdbezirkes,
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Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.
Freiwillige Mitglieder entsprechend § 3 Absatz 2 der Hauptsatzung der WSAK MSP sind ebenso eingeladen.
Laut § 7, Absatz 1 der Hauptsatzung der WSAK MSP, hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.
Edgar Will
Kassenvorsteher
News vom 05.07.2017
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. Juli 2017 09:13
Die Berechtigte Personen für den körperlichen Nachweis wurden aktualisiert und stehen jetzt unter Wildgutachter der HG.
News vom 03.04.2017
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. Juli 2017 09:13
Fotos von der diesjährigen Hegeschau 2016/2017 der Hegegemeinschaft und von der Landestrophäenschau 2016/2017 sind jetzt online.
Vielen Dank an die Fotografen!
Allen Jägern viel Anblick und Weidmannsheil auch für das bevorstehende Jagdjahr.
Mario
Hinweis: Bilder aus den Revieren können nach wie vor gerne auch über das Kontakt-Formular unten rechts auf der Seite an die Homepage gesendet und veröffentlicht werden.
Pseudowut oder Aujeszkysche Krankheit
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. Februar 2017 16:11
Werte Waidkameraden,
im EJB "Klädener Norden" ist ein Stück Schwarzwild positiv auf die Pseudowut oder Aujeszkysche Krankheit getestet worden. Es handelt sich dabei um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bitte zur Kenntnis nehmen und die Information weiterleiten!
Weitere Infos auch unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Pseudowut
Bei nahezu allen Säugetieren verläuft die Infektion tödlich. Primaten und somit auch Menschen sind jedoch für das Virus nicht empfänglich. Beim Schwein verläuft sie als zyklische Allgemeininfektion mit Virusausbreitung über Lymph- und Blutgefäße und Nerven. Zentralnervensystem und die Schleimhäute des Respirationstraktes sind bevorzugte Manifestationsorgane. Wie bei allen Herpesinfektionen gibt es bei SHV-1 bei Schweinen eine latente (meist lebenslange) Infektion, welche insbesondere unter Stress reaktiviert wird.
Bei Rindern, Hunden, Wölfen, [1]Katzen und Schafen kommt es schnell zu einer Gehirn- und Rückenmarksentzündung mit zentralnervösen Erscheinungen, bei Rindern und Hunden zusätzlich zu starkem Juckreiz, und danach zum Tod des Tieres. Alle diese sogenannten „Endwirte“ scheiden zu keinem Zeitpunkt das Virus aus und müssen sich via Hausschwein oder Wildschwein angesteckt haben (eventuell auch über verseuchte Gerätschaften, verschmutzte Stiefel und so weiter).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Hannes Koopmann
Forstamt Sandhof
Waldstraße 35
19399 Sandhof
Umsatzsteuer für Jagdgenossenschaften
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 22. November 2016 11:13
Sehr geehrte Weidgenossinnen und Weidgenossen,
in der Anlage übersenden wir Ihnen zur Thematik der Umsatzbesteuerung für Jagdgenossenschaften einen Artikel aus dem kommenden Weidwerk 12/2016 (siehe auch Heft 09/2016, Seite 18) mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung. Da die Umsatzbesteuerung auch (finanzielle) Auswirkung auf den Jagdpachtvertrag haben kann, weisen wir auf die Dringlichkeit hin. Pächter von gemeinschaftlichen Jagdbezirken sollten den Vorstand ihrer Jagdgenossenschaft unbedingt auf die Möglichkeit der Optionserklärung ansprechen und hinweisen. Bis zum 31.12.2016 (Eingang beim Finanzamt; eine Fristverlängerung ist nicht möglich) kann durch eine Mitteilung an das Finanzamt die Option ausgeübt werden, dass die Neuregelung erst ab 1.1.2021 gelten soll.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
Kati Ebel
Geschäftsführerin
Landesjagdverband M-V e.V.
Information zur Afrikanische Schweinepest (ASP)
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 10. Februar 2015 09:48
Unter Downloads finden Sie eine neue Informationsbroschüre zum Thema Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild vom FLI.